Viele europäische Städte kennen ein ausgebautes Veloverleihsystem. Auch in der Stadt Zürich ist ein solches System geplant, der Auftrag wurde anfangs Jahr vergeben; jedoch wird um diese Vergabe seit Monaten vor Gerichten gestritten.
Nachdem das Zürcher Verwaltungsgericht entschieden hatte, dass gar kein öffentlicher Auftrag vorliege, hat das Bundesgericht nun das Gegenteil bestätigt: Die Ausschreibung des Veloverleihsystems ist dem öffentliche Beschaffungsverfahren unterstellt. Mit einem Veloverleihsystem werde eine öffentliche Aufgabe erfüllt, wenn damit der Langsamverkehr gefördert und somit die Immissionen des motorisierten Verkehrs begrenzt würden.
bolz+partner darf die Stadt Zürich bei der Konzeption des Geschäftsmodells und der Beschaffung des Veloverleihsystems unterstützen.