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Unabhängigkeit von Aufsichts- und Regulierungsbehörden der dezentralen Bundesverwaltung

9. Oktober 2015News und Veranstaltungen

Die Parlamentarische Verwaltungskontrolle veröffentlichte am 8. Oktober 2015 einen Evaluationsbericht zur Sicherstellung der Unabhängigkeit von Aufsichts- und Regulierungsbehörden der dezentralen Bundesverwaltung. bolz+partner erarbeiteten dazu die wesentlichen Grundlagen.

Die Untersuchung von fünf ausgewählten Fällen (Swissmedic, ENSI, RAB, Com-Com und WEKO) zeigt auf, dass die Unabhängigkeit von Aufsichts- und Regulierungsbehörden uneinheitlich und teilweise lückenhaft gesetzlich normiert ist. Zudem nimmt der Bundesrat nach Ansicht der GPK-S seine Einflussmöglichkeit zur Sicherung der Unabhängigkeit durch die Wahl geeigneter Personen in die Leitungsgremien nicht genügend wahr.

Gemäss der Evaluation der PVK führten die gesetzgeberischen Lücken anscheinend bisher in der Praxis zu keinen grösseren Schwierigkeiten, unter anderem weil die Behörden teilweise weitgehende Selbstregulierungen getroffen haben. Gleichwohl ist die GPK-S der Auffassung, dass der Bundesrat eine einheitlichere und optimierte Normierung der Unabhängigkeit von Aufsichts- und Regulierungsbehörden anstreben soll, bei welcher die Eckwerte der Unabhängigkeit auf Gesetzesstufe geregelt werden. Die GPK-S forderte deshalb den Bundesrat mit ihrem Bericht auf, ihre Feststellungen und Empfehlungen zu prüfen und bis am 15. Januar 2016 Stellung zu nehmen.

bolz+partner durfte – in Zusammenarbeit mit der Universität Bern, KPM (Prof. A. Lienhard) – die Parlamentarische Verwaltungskontrolle bei der Untersuchung unterstützen und einen Basisbericht verfassen.

Weitere Informationen:

KPM Schriftenreihe Nr. 60
Evaluation zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Aufsichts- und Regulierungsbehörden der dezentralen Bundesverwaltung

Medienmitteilung Parlamentsdienste vom 08. Oktober 2015

Radiobeitrag SRF 1 vom 8. Oktober 2015
Wie unabhängig sind die Aufsichtsbehörden?