Die neue Beschaffungsstrategie des Bundes, welche zur Umsetzung des neuen Beschaffungsrechts erlassen wurde, will nachhaltige und innovative Beschaffungen fördern. Bund, Kantone und Gemeinden sind nun gefordert, die sich mit dem neuen Recht bietenden Chancen zu nutzen.
Per 1. Januar 2021 tritt das revidierte Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) in Kraft. Gestützt darauf verabschiedete der Bundesrat Ende Oktober 2020 die neue Beschaffungsstrategie des Bundes 2021-2030. Bei der Beurteilung eines Angebots sollen neu neben dem offerierten Preis auch vermehrt Qualitäts- und Nachhaltigkeitskriterien ins Gewicht fallen. Die Neuerungen eröffnen auch für die Beschaffung von Innovationen (z. B. neue Technologien) sowie für innovative Beschaffungsmethoden neue Chancen. Allerdings wird deren Nutzung auch zu einer Herausforderung, gilt es doch bisherige, traditionelle Beschaffungsprozesse zu überdenken. Vgl. zu diesem Thema bereits bpc bolz+partner consulting 2019.