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BAG liess Epidemiengesetz (EpG) überprüfen

6. November 2020Publikationen

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat 2019 eine Überprüfung des Epidemiengesetzes aus dem Jahr 2016 in Auftrag gegeben. Die inhaltlichen Erhebungen wurden vor der Pandemie abgeschlossen. Die Erkenntnisse führen indessen über die aktuelle ausserordentliche bzw. besondere Lage hinaus. Die von bpc bolz+partner consulting ag erarbeitete Situationsanalyse wurde vom BAG nun publiziert.

Das Bundesamt für Gesundheit ist zuständig für die Umsetzung des Epidemiengesetzes (EpG). Seit 2016 ist das Gesetz neu in Kraft. Mit einer Gesamtschau über den Stand der Umsetzung des EpG und seinen Verordnungen will die vorliegende Situationsanalyse den Bedarf für Verbesserungen aufzeigen und so allfällige gesetzliche, strategische und/oder operative Anpassungen im Gesetz identifizieren.

Die Situationsanalyse untersucht die Umsetzung des EpG in elf Schwerpunktthemen. Es wurden 32 Empfehlungen erarbeitet. Dazu zählen solche hinsichtlich der Digitalisierung des Meldewesens und der Ausbruchsabklärungen oder hinsichtlich der Entwicklung einer Strategie des Angebots, der Kommunikation, Verwendung und des Schutzes von gesammelten Daten – insbesondere in den Themen, bei denen das BAG eine nationale Führungsrolle anstrebt. Der Bericht führt diverse sachspezifische Empfehlungen auf, wie zum Beispiel zur Versorgung mit Heilmitteln, der Bewilligungspflicht von Laboratorien, dem Durchimpfungsmonitoring oder der Gelbfieberimpfung. Insgesamt kann der Bericht konstatieren, dass der Vollzug des EpG gut angelaufen ist.

Der Bericht mit den elf Schwerpunktthemen und den 32 Empfehlungen finden Sie publiziert vom BAG hier.